CO2-KFZ-Steuer und EZ nach 2009 für ältere Importfahrzeuge?
CO2-KFZ-Steuer und EZ nach 2009 für ältere Importfahrzeuge?
Hallo,
weiß jemand, wie die Regelung denn nun aussieht, wenn man z.B. jetzt in den USA einen 4 Jahre alten Expedition kauft, diesen importiert und hier zulässt? Der wäre hier dann doch Erstzulassung 2010. Gilt für den dann die KFZ-Steuer nach dem CO2-Ausstoß? Das wäre dann nicht wirklich billig.
Viele Grüße,
Swordfish
weiß jemand, wie die Regelung denn nun aussieht, wenn man z.B. jetzt in den USA einen 4 Jahre alten Expedition kauft, diesen importiert und hier zulässt? Der wäre hier dann doch Erstzulassung 2010. Gilt für den dann die KFZ-Steuer nach dem CO2-Ausstoß? Das wäre dann nicht wirklich billig.
Viele Grüße,
Swordfish
Ford Expedition Bj. 2002, Modelljahr 2003, 4,6 l
Sollte das Fahrzeug v o r dem Stichtag 01. Juli 2009 schon einmal zugelassen worden sein, wird dieses nach der alten Steuer (Hubraum) besteuert.
Dieses muß aber mit Fahrzeugbrief/Schein, Titel oder sonstigen nachgewiesen werden.
Sollte dieses nicht möglich sein, wird es nach dem neuen Steuerrecht besteuert.
Ab 2013 werden aber auch die "Altbestände" in die neue Steuer mit einbezogen.
Dieses muß aber mit Fahrzeugbrief/Schein, Titel oder sonstigen nachgewiesen werden.
Sollte dieses nicht möglich sein, wird es nach dem neuen Steuerrecht besteuert.
Ab 2013 werden aber auch die "Altbestände" in die neue Steuer mit einbezogen.
Das Leben ist voller Überraschungen, es ist nicht immer edel oder erhaben, manchmal ist es absurd, aber es gibt immer eine Hoffnung.
Danke für Deine Antwort.micha2 hat geschrieben:Sollte das Fahrzeug v o r dem Stichtag 01. Juli 2009 schon einmal zugelassen worden sein, wird dieses nach der alten Steuer (Hubraum) besteuert.
Dieses muß aber mit Fahrzeugbrief/Schein, Titel oder sonstigen nachgewiesen werden.
Sollte dieses nicht möglich sein, wird es nach dem neuen Steuerrecht besteuert.
Bis hierhin ist mir das schon klar. Die Frage für mich ist nur, gilt eine Erstzulassung in einem anderen Land (insbesondere außerhalb der EU) als Erstzulassung im Sinne der CO2-Steuer oder nur die erste Zulassung in Deutschland? Eigentlich müsste es doch im Forum jemanden geben, der seit 1. Juli 2009 ein Fahrzeug importiert hat...
Viele Grüße,
Swordfish
Ford Expedition Bj. 2002, Modelljahr 2003, 4,6 l
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Alterspinner
Vielleicht habe ich mich etwas falsch ausgedrückt.
Es gilt die erste Zulassung des Fahrzeuges, egal ob BRD oder sonstwo.
Dieses mußt du aber belegen können mit einen ausländischen Fahrzeugbrief/schein, einen Titel auf das Fahrzeug oder sonstige amtliche Belege.
Es gilt die erste Zulassung des Fahrzeuges, egal ob BRD oder sonstwo.
Dieses mußt du aber belegen können mit einen ausländischen Fahrzeugbrief/schein, einen Titel auf das Fahrzeug oder sonstige amtliche Belege.
Das Leben ist voller Überraschungen, es ist nicht immer edel oder erhaben, manchmal ist es absurd, aber es gibt immer eine Hoffnung.
Danke, jetzt bin ich im Bilde und beruhigt.micha2 hat geschrieben:Vielleicht habe ich mich etwas falsch ausgedrückt.
Es gilt die erste Zulassung des Fahrzeuges, egal ob BRD oder sonstwo.
Dieses mußt du aber belegen können mit einen ausländischen Fahrzeugbrief/schein, einen Titel auf das Fahrzeug oder sonstige amtliche Belege.
Ford Expedition Bj. 2002, Modelljahr 2003, 4,6 l
Hoffe Du hast auch das Ende gelesen, ab wahrscheinlich 2013, also in weniger als drei Jahren hilft das alles nix mehr ... Dann werden auch die älteren Wagen in irgendeiner (noch festzulegender) Form in die CO2 Besteuerung mit einbezogen. Da es bis dahin weniger davon geben dürfte als heute (nicht zuletzt dank der Abwrackprämie im letzten Jahr), wird der Widerstand dagegen politisch auch nur noch klein ausfallen ... Das solltest Du heute mal lieber schon mit einkalkulieren. Denn das dürfte auch einen evtl. Wiederverkaufswert ab dann beeinflussen ...Swordfish hat geschrieben:Danke, jetzt bin ich im Bilde und beruhigt.micha2 hat geschrieben:Vielleicht habe ich mich etwas falsch ausgedrückt.
Es gilt die erste Zulassung des Fahrzeuges, egal ob BRD oder sonstwo.
Dieses mußt du aber belegen können mit einen ausländischen Fahrzeugbrief/schein, einen Titel auf das Fahrzeug oder sonstige amtliche Belege.
unterwegs mit
2007 Ford Expedition 4x4 Limited, 5.4l V8, 305 PS
built in Wayne, Michigan, US
VIN 1FMFU.....LA37298
2007 Ford Expedition 4x4 Limited, 5.4l V8, 305 PS
built in Wayne, Michigan, US
VIN 1FMFU.....LA37298
Da hast Du natürlich Recht, auch wenn die Details da noch unklar sind (Ermittlung Verbrauch bei solchen Exoten etc.). Aber unser jetziger Expedition läuft und läuft und das hoffentlich noch eine Weile. Meine Frage war mehr prinzipieller Natur. Ob der Nachfolger eines Tages wieder ein Expedition ist, hängt von vielen Faktoren ab.euroflyer hat geschrieben: Hoffe Du hast auch das Ende gelesen, ab wahrscheinlich 2013, also in weniger als drei Jahren hilft das alles nix mehr ... Dann werden auch die älteren Wagen in irgendeiner (noch festzulegender) Form in die CO2 Besteuerung mit einbezogen. Da es bis dahin weniger davon geben dürfte als heute (nicht zuletzt dank der Abwrackprämie im letzten Jahr), wird der Widerstand dagegen politisch auch nur noch klein ausfallen ... Das solltest Du heute mal lieber schon mit einkalkulieren. Denn das dürfte auch einen evtl. Wiederverkaufswert ab dann beeinflussen ...
Viele Grüße,
Swordfish
Ford Expedition Bj. 2002, Modelljahr 2003, 4,6 l
- Wolfgang G.
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Besteuerung
Fuer meinen XP war der CO2-Ausstoss mal im Prospekt angegeben,naemlich 350g/km.
Als die Diskussion zur CO2-Besteuerung letztes Jahr losging,gab es auch Berechnungsgrundlagen fuer Altfahrzeuge.
Danach waere die Erhoehung fuer mich moderat, deutlich weniger als das Doppelte!
Also vor dem Jammern erst mal suchen,ich hab das nicht aufgehoben.
Wobei natuerlich unklar ist,was dann tatsaechlich beschlossen wird.
Wolfgang
Als die Diskussion zur CO2-Besteuerung letztes Jahr losging,gab es auch Berechnungsgrundlagen fuer Altfahrzeuge.
Danach waere die Erhoehung fuer mich moderat, deutlich weniger als das Doppelte!
Also vor dem Jammern erst mal suchen,ich hab das nicht aufgehoben.
Wobei natuerlich unklar ist,was dann tatsaechlich beschlossen wird.
Wolfgang
XPII,gebaut 7/1997,EZ 11/97,SOHC, ICOM Gasanlage seit 11/2006,brown wire mod.
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zuletzt war ja Sachstand das die Besitzer der Altfahrzeuge wählen können.
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Schaden.- und Wertgutachter spezialisiert auf US Ford.
Geht nicht? Gibt's nicht!
Bitte Anfragen nicht per Telefon stellen sondern nur übers Forum.
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Ja, bestimmt zwischen Pest oder Cholera!
Denen wird schon was einfallen um uns das Geld aus der Tasche zu ziehen!!! Keine Sorge, dann erheben die irgend eine Zusatzsteuer… eventuell für Fahrzeuge deren Bodenfreiheit größer als 5 cm ist… oder sonst einen scheiß.
Denen wird schon was einfallen um uns das Geld aus der Tasche zu ziehen!!! Keine Sorge, dann erheben die irgend eine Zusatzsteuer… eventuell für Fahrzeuge deren Bodenfreiheit größer als 5 cm ist… oder sonst einen scheiß.
Have a nice Day
Cowboy
Assembly Plant / Country: LOUISVILLE, KY / USA
Make / Vehicle Line / Model Year: Ford / Explorer / 1998
Vehicle Type / Version: Truck-SUV / Black Edition (282/700)
Engine / Cylinders: 4 L / 6
Fuel / Transmission: Gasoline / Automatic transmission ...and powered by anncarina
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Dann wird der XP halt tiefer gelegt... immer dieses hochdrehen ist doch langweiligCowboy hat geschrieben:...dann erheben die irgend eine Zusatzsteuer… eventuell für Fahrzeuge deren Bodenfreiheit größer als 5 cm ist… oder sonst einen scheiß.
XP 4 l SOHC '96 BRC 152 KW - powered by anncarina mit WAF - mit GetriebeAUA
Halbstattlicher Strippenzieher und Kommunikationsexperte mit betrieblich verbriefter Mobilität
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HalloDannySuko hat geschrieben:Dann wird der XP halt tiefer gelegt... immer dieses hochdrehen ist doch langweiligCowboy hat geschrieben:...dann erheben die irgend eine Zusatzsteuer… eventuell für Fahrzeuge deren Bodenfreiheit größer als 5 cm ist… oder sonst einen scheiß.

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Cowboy
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