Baustellenspuren: Fahrverbot für fast alle Pkw
Die Benutzung von einigen Straßen ist durch eine maximale Fahrzeugbreite beschränkt. Ob man nun fahren darf oder nicht, entscheiden also die Ausmaße des Autos. Wer sich jedoch auf die Angaben im Fahrzeugschein verlässt, der läuft Gefahr, ein Verwarngeld zu kassieren.
Autobahnbaustelle
Heiko T. war als Spediteur mit einem Kleintransporter auf der Autobahn unterwegs. Das Auto ist laut Fahrzeugpapieren 1,933 Meter breit. So hatte der Unternehmer auch kein schlechtes Gewissen, innerhalb von Autobahnbaustellen die linke Fahrspur zu benutzen. Die ist für Fahrzeuge mit einer maximalen Breite von zwei Metern freigegeben.
Umso überraschter zeigte sich Heiko T., als er ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro zahlen sollte. Als Grund gab die Behörde an, sein Kleintransporter dürfe nicht auf der linken Spur fahren, weil er dafür zu breit sei. Heiko T. fühlte sich ungerecht behandelt und legte Einspruch ein.
Doch der Spediteur lag mit seiner Sicht der Dinge falsch. Das zuständige Polizeipräsidium wies ihn darauf hin, dass die so genannte Zulassungsbreite im Fahrzeugschein für den Straßenverkehr gar nicht relevant sei. Dort wird sie nämlich ohne Spiegel ausgewiesen. Ausschlaggebend sei die tatsächliche Fahrzeugbreite Breite inklusive Spiegel. Die muss der Verkehrsteilnehmer vor Antritt der Fahrt nämlich selbst ermitteln. Das ist vor allem ein Problem für Leute, die beruflich nicht nur ein Auto fahren. Der Spediteur zeigte sich überrascht: "Hab ich zwar früher nicht gelernt in der Fahrschule, dass das erforderlich ist, aber das ist mir jetzt die Lehre gewesen."
Ebenfalls zu breit - die Golf-Klasse
Beim Nachmessen von verschiedenen Fahrzeugklassen wird schnell klar, dass fast gar kein Pkw und schon gar kein Transporter diese zwei Meter breite Baustellenspur benutzen dürfen. Inklusive Spiegeln erreicht selbst der VW Golf eine Breite von 2,04 Metern. Zahllose Autobesitzer begehen also eine Ordnungswidrigkeit. Man schätzt, dass 80 Prozent aller Pkw für die linke Spur bei einer Fahrbahnverengung zu breit sind, die Halter das aber gar nicht wissen.
Gesetzgeber passt Vorschriften der Praxis an
Verkehrsschild
Seit Februar werden teilweise in manchen Baustellen die linken Spuren auf 2,10 Meter verbreitert.
Das Problem, wenn sich alle an die Vorschrift hielten und rechts fahren würden, wäre das Verkehrschaos an der Baustelle perfekt. Markus Schäpe vom ADAC meint dazu: "Das zeigt aber, dass die Beschilderung im Baustellenbereich nicht mehr praxisgerecht ist. Es ist deshalb notwendig, dass die linke Spur künftig breiter ausgebaut wird oder so ein Schild aufgestellt wird, dass nur noch versetzt gefahren werden darf." Das hat offenbar auch der Gesetzgeber erkannt. Seit Februar werden teilweise in manchen Baustellen die linken Spuren auf 2,10 Meter verbreitert. Die dürfen dann 80 Prozent aller Pkw befahren - ein echter Fortschritt.
Quelle: http://www.mdr.de/umschau/artikel121532.html
