in den meisten Anzeigen steht ja im Kleingedruckten immer drin "vor Gebot wird um Besichtigung gebeten" und / oder so ähnlich ... also jeder der einen Wagen oder auch anderes kauft ohne es gesehen zu haben ist selbst Schuld
immerhin kommt ein rechtsgültiger Vertrag zu stande den man nur anfechten kann wenn man dem Verkäufer vorsätzliche Täuschung nachweisen kann
ich such ja auch einen US SUV aber ich würde keinen in Bayern ersteigern den ich nicht vorher gesehen habe und allein weil das 1400 km (hin und rück) wären such ich nur in der Umgebung bis 100 km
Blender in Pforzheim
Und wenn das Licht hinter Dir dunkel wird, ist es nicht Dein Schatten ...
http://www.youtube.com/watch?v=OTlwbCVvbFY
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