Schade biste Nie in der CH gefahren da hättest Deinen Lappen gleich weg !!! wegen Behinderung des Öffentlichen Verkehrs.Rene13051 hat geschrieben:als ehemaliger LKW- und Reisebusfahrer hab ich in Baustellen immer beide Spuren benutz, gibt ja schließlich ne Geschwindigkeitsbeschränkung und keinen Grund für andere einen (mich) zu überholen ...
Achtung Baustellenspuren: Fahrverbot für fast alle Pkw
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Kawasaki ZXR 750 Stinger H1
Explorer fahren ist ein Versuch,die Fortschritte der Zivilisation körperlich zu Erleben und sich gleichzeitig einen Teil der Wildnis zurückzuerobern.
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Ja, das ist das Problem.Ich denke, der springende Punkt ist die Fahrzeugbreite im Brief versus Fahrzeugbreite über Spiegel. Wer denkt da schon daran....
Ich dachte neulich auch erst, als ich die Berichte über dieses Thema sah, dass hier eine neue Abzocke im Gange ist.
Bis ich eine Autobahnbaustelle in NRW befahren habe. Da war die Überholspur auch auf 2 Meter Breite beschränkt (zumindest ist es mir dort das erste Mal aufgefallen). Und das mit gutem Grund, denn die war so eng, wie noch nie eine Baustelle, die ich zuvor befahren habe.
Machen die die Baustellen jetzt künstlich enger?
Da wäre das Überholen mit breiteren Autos jedenfalls echt lebensgefährlich - und mit meinem BMW eben auch verboten.
Omnes viae Schöffengrundam ducunt
Ford Explorer SOHC Bj. 98
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Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, ist die exe 2,07 m breit. Sollte ich also den rechten Seitenspiegel vor der Fahrt einklappen, sollte das doch zu umgehen sein?
Wenn ich an meine Fahrt am Samstag denke und von Karlsruhe bis offenburg die unendlichen baustellenkilometer vor mir sehe, wäre dies doch ne echte Alternative.
Der rechte Spiegel ist doch keine Pflicht. Bevor ich ewig hinter den LKWs bleiben muss.
Wenn ich an meine Fahrt am Samstag denke und von Karlsruhe bis offenburg die unendlichen baustellenkilometer vor mir sehe, wäre dies doch ne echte Alternative.
Der rechte Spiegel ist doch keine Pflicht. Bevor ich ewig hinter den LKWs bleiben muss.
Zuletzt geändert von Alex. am 22.12.2011 09:00, insgesamt 1-mal geändert.
Explorer Bj. 10.93 LPG
Wenn Gott gewollt hätte, dass ich laufe, dann hätte ich 4 Füße und keine 2 Hände zum lenken.
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Alterspinner
Hi beim letzten mal als ich in meine alte Heimat gefahren bin, waren die Baustellen fast überall auf die komplette Länge begrenzt.
Im neuen Bauabschnitt sollten allerdings die Spuren auf 2,20 Meter angehoben werden. Wie weit die mittlerweile auf der A5 sind, weiss ich allerdings nicht. Mein Post beschränkt sich aber auch nur auf die A5 zwischen Karlsruhe und Offenburg und gefühlt war das eine Baustelle und die 60 km lang
Im neuen Bauabschnitt sollten allerdings die Spuren auf 2,20 Meter angehoben werden. Wie weit die mittlerweile auf der A5 sind, weiss ich allerdings nicht. Mein Post beschränkt sich aber auch nur auf die A5 zwischen Karlsruhe und Offenburg und gefühlt war das eine Baustelle und die 60 km lang
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Wenn Gott gewollt hätte, dass ich laufe, dann hätte ich 4 Füße und keine 2 Hände zum lenken.
Bei der genannten Baustelle, handelt es sich um den 6 Spurigen Ausbau der A5 zwischen Baden-Baden und Offenburg Länge 41,5 km. Jeweils in ca. 5 km lange Abschnitte zwischen den Baustellen aufgeteilt. (5 km Baustelle, 5 km keine, 5 km Baustelle,....) Die Spuren waren im ersten Bauabschnitt der Baustelle extrem schmal 2 m max., da auf der alten Betonpiste von ca. 1950, welche mit Pannenstreifen versehen war, jeweils 2 Spuren nach Nord und 2 Spuren nach Süd auf einer Seite angelegt wurden. Da die rechte Spur auf geschätzte 2,5 m in der Breite begrenzt war, war es für LKW und Bus fast nicht möglich sich auf Ihre Spur zu beschränken, da die "ehemalige" Standspur mit Schlaglöchern und Spurillen nur so übersäht war. Fahren auf der linken Spur war nur mit einem heftigen Adrinalinausstoß möglich. Mit der Exe meiner Frau bzw. mit meinem X5 gar nicht daran zu denken. Was aus dieser Situation auf der A5 resultiert, kann sich jeder denken => Dauerstau. Derzeit ist die Lage entspannt, da wir nun auf den neuen Abschnitten fahren welche eine Spur mehr haben. Aber der nächste Bauabschnitt kommt immer näher, sodaß wir uns wieder auf eine einspurige Autobahn einstellen können.
Explorer EX 2 1999 207 PS SOHC mit dem goldenen Pickerl aus Schöffengrund
Ja die lieben schweizer, da wird dem führer bzw Lenker die Führerlizenz entzogen.....
Aktueller Fall in meinem Umfeld, PKW fährt auf der 2m spur und überholt LKW, LKW kommt aufgrund einer Bodenwelle nach links, PKW Totalschaden. Und wer war Schuld: Der PKW Lenker, weil sein Auto zu breit war für die Spur.
Aktueller Fall in meinem Umfeld, PKW fährt auf der 2m spur und überholt LKW, LKW kommt aufgrund einer Bodenwelle nach links, PKW Totalschaden. Und wer war Schuld: Der PKW Lenker, weil sein Auto zu breit war für die Spur.
2006 Ford Expedion XLT SSV 5,4l Triton V8
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Alterspinner
ist doch Ok ...Marcel112 hat geschrieben:Ja die lieben schweizer, da wird dem führer bzw Lenker die Führerlizenz entzogen.....
Aktueller Fall in meinem Umfeld, PKW fährt auf der 2m spur und überholt LKW, LKW kommt aufgrund einer Bodenwelle nach links, PKW Totalschaden. Und wer war Schuld: Der PKW Lenker, weil sein Auto zu breit war für die Spur.
unwissenheit schützt vor der Strafe nicht .. blindheit auch nicht ..
ich fahre schon länger in baustellen nur noch rechts..
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Marcel112 hat geschrieben:Ja die lieben schweizer, da wird dem führer bzw Lenker die Führerlizenz entzogen.....
Aktueller Fall in meinem Umfeld, PKW fährt auf der 2m spur und überholt LKW, LKW kommt aufgrund einer Bodenwelle nach links, PKW Totalschaden. Und wer war Schuld: Der PKW Lenker, weil sein Auto zu breit war für die Spur.
Richtig so, selbst ohne die breite über 2 meter wäre er Teilschuldig gewesen, und dafür brauch es noch nichtmal einmal eine guten Anwalt.
Verleihe Druckbecherpistole von Vaupel für Hohlraumversiegelung.
Explorer I Bj.94 Vollsequentielle LPG Anlage mit Unterflurtank
Chevy G20 V8 Van mit 50% E85
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Interessant, was ihr euch alle für Gedanken macht....
Dabei vergesst ihr aber alle, das eigendlich im Baustellenbereich sowiso Überholverbot ist. Vor allem bei LKWs.
§5 Absatz 4
Damit hat sich das doch eigendlich erledigt.
Mit dem Expedition habe ich da eh keine Probleme.
Ich darf nicht nach links.
Über Spiegel ist der wohl so um die 2,40
Ausserdem ist es den LKW Fahrern sehr wohl erlaubt weiter links zu fahren. Denn auch sie haben rechts den Meter Sicherheitsabstand einzuhalten.
Zudem kommt auch noch §5 Absatz 2 zum tragen.
(
Ihr seht....euch dran zu kriegen ist kein Problem.
Dabei vergesst ihr aber alle, das eigendlich im Baustellenbereich sowiso Überholverbot ist. Vor allem bei LKWs.
§5 Absatz 4
Und dieser Seitenabstand beträgt 1 Meter.(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
Damit hat sich das doch eigendlich erledigt.
Mit dem Expedition habe ich da eh keine Probleme.
Ich darf nicht nach links.
Über Spiegel ist der wohl so um die 2,40
Ausserdem ist es den LKW Fahrern sehr wohl erlaubt weiter links zu fahren. Denn auch sie haben rechts den Meter Sicherheitsabstand einzuhalten.
Zudem kommt auch noch §5 Absatz 2 zum tragen.
(
Und in der Rechtsprechung wird der Begriff "Wesendlich" bei 20 KM/H angenommen. Und da in den Baustellen eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist die auch von LKWs eingehalten wird, müßtest du dort um 20 KM/H schneller fahren um nach abs.2 überhaupt Überholen zu dürfen.2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
Ihr seht....euch dran zu kriegen ist kein Problem.
Expedition 1998 XLT Weiss
Hubraum ist nicht zu ersetzen.....
Doch mit TURBO zu ergänzen.
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Stimmt..ranger hat geschrieben:Na ja...
Die Linke Spur fliest meist schneller als rechts ... Da kann man nicht von überholen sprechen sondern dahinfließen
Kurz ausgeführt:
Das ist auch (meist) rechtl. der springende Punkt.
Kolonnenbildung !!!!
Dann ist sogar "RECHTSÜBERHOLEN" bei Geschwindigkeiten bis um die 60kmh und geringer Differenzgeschwindigkeit zulässig...
Ist rechtl. exakt zwar wesentl. aufwändiger dies umfassend zu beschreiben...stimmt aber im Grundsätzlichen.
Gruß Guido
Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen
Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
Smart 450 Bj 2000
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Krause Duo Dreirad,
Simson Habicht,
vormals Explorer
aktuell Jeep Commander Diesel
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Liegerad Challenge Wizard
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Hyosung Aquila Chopper
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Fakt ist..."Dahinfließen" gibt es nicht.Da kann man nicht von überholen sprechen sondern dahinfließen
In den Gesetzestexten spricht man nur von Vorbeifahren und Überholen.
Vorbeifahren... an festen Hindernissen oder haltenden/ parkenden Fahrzeugen.
Überholen...an wartenden und fahrenden Fahrzeugen.
Das ist korrekt, und die geringe Geschwindigkeitsdifferenz wird mit 20 Km/H angenommen.Kolonnenbildung !!!!
Dann ist sogar "RECHTSÜBERHOLEN" bei Geschwindigkeiten bis um die 60kmh und geringer Differenzgeschwindigkeit zulässig...
Es gibt noch ein paar Aussnahmen, aber die haben mit dem Einordnen zu tun.
Der springende Punkt ist doch, wenn du bei einer engen Baustelle überholst, und der im rechten Fahrstreifen macht einen Schlenker bist du als Überholer dran, wenn du den Meter nicht eingehalten hast.
Denn ein schlenkern um einen Meter ist zulässig. Du hast nur dann zu überholen, wenn du sicher bist genug platz zu haben, unter Einhaltung der Sicherheitsabstände. Und wenn man da so in den Baustellen schaut, kannst du weder zum Überholten noch zum linken Rand diesen Abstand einhalten. Also eine rechtliche Grundlage zum Abkassieren ist da immer gegeben.
Was glaubt ihr wie das erst mal beim Halten/Parken ist....z.B. wie viele halten/parken verbotenerweise links, oder in zweiter Reihe.
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Alterspinner
Dann waren da noch diese markierungen auf dem boden
... Solange ich in meiner bleibe und der versetzende uberfahrt ... Da frag ich mich doch wer da dann eine mitschuld hat ...
Nur weil ich da fahre obwohl ich nicht darf bin ich nicht der schuldige sondern der der warum auch immer versetzt ...
Wer falsch parkt ist auch nicht schuld am unfall der daraus resultiert das man ne strasse nicht einsehen kann...
... Solange ich in meiner bleibe und der versetzende uberfahrt ... Da frag ich mich doch wer da dann eine mitschuld hat ...
Nur weil ich da fahre obwohl ich nicht darf bin ich nicht der schuldige sondern der der warum auch immer versetzt ...
Wer falsch parkt ist auch nicht schuld am unfall der daraus resultiert das man ne strasse nicht einsehen kann...